Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6930

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die B-Plan Änderung wird als Förmliches Bebauungsplanverfahren geführt. Gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt. Anregungen und Stellungnahmen zu den wesentlichen Zwecken und Zielen der Planung wurden von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht. Des Weiteren wurden Angaben im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung geäußert. Es wurden keine Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist nun entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches vorzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet um den alten Gutshof in der Gemarkung Redewisch (Flur 4) zwischen

-          der Wegeverbindung Redewisch – Wichmannsdorf (Flurstück 233/1, 230/4) im Norden,

-          den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 235 und 264/2 im Nordwesten,

-          der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 265 im Südwesten

-          sowie dem Flurstück 262 (Grundshägener Bach) im Südosten;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung, sowie die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nein – werden vom Vorhabenträger übernommen

 

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Anlagen

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