23.10.2012 - 21 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Gutshaus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins. Carola
- Datum:
- Di., 23.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet um den alten Gutshof in der Gemarkung Redewisch (Flur 4) zwischen
- der Wegeverbindung Redewisch – Wichmannsdorf (Flurstück 233/1, 230/4) im Norden,
- den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 235 und 264/2 im Nordwesten,
- der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 265 im Südwesten
- sowie dem Flurstück 262 (Grundshägener Bach) im Südosten;
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung, sowie die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
2
|
(wie Dokument)
|
63 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
22,9 kB
|
