23.10.2012 - 21 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Gutshaus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet um den alten Gutshof in der Gemarkung Redewisch (Flur 4) zwischen

-          der Wegeverbindung Redewisch – Wichmannsdorf (Flurstück 233/1, 230/4) im Norden,

-          den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 235 und 264/2 im Nordwesten,

-          der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 265 im Südwesten

-          sowie dem Flurstück 262 (Grundshägener Bach) im Südosten;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung, sowie die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Anlagen zur Vorlage