Beschlussvorlage - GV Kalkh/12/7104
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Gemeinde Kalkhorst
über die frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1
"Ferienhof Elmenhorst" Dorfstraße 65 im Ortsteil Elmenhorst
gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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08.01.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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12.02.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für das Gebiet der Gemarkung Elmenhorst, Flur 1, Flurstück 25/3 anteilig (siehe beigefügte Übersicht) wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), aufgestellt.
Mit dem am 11.12.2012 gefassten Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.1 ist auf einer ca. 2,8 ha großen Fläche ein Sondergebiet Ferienhof beabsichtigt. Neben der Unterbringung von acht Ferienwohnungen in der derzeitig teilweise leerstehenden Bausubstanz, sind ca. 20 Wohnmobilstellplätze und Nebenanlagen vorgesehen. Das Ortsbild wird zusätzlich durch die Anlage von Streuobstwiesen sowie Baum- und Heckenpflanzungen aufgewertet.
Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan von 2001 als Sondergebiet "Camping" ausgewiesen. Eine Anpassung an die Planung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt..
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 wird mit einer öffentlichen frühzeitigen Auslegung im Amt Klützer Winkel vorgenommen. Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Einsicht der Bebauungsplanung gegeben. Die Bebauungsplanung kann in den Dienststunden im Amt Klützer Winkel, Bauamt fachkundig erörtert werden. Stellungnahmen können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern..
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432,5 kB
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