08.01.2013 - 7 Beschluss der Gemeinde Kalkhors...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
- Datum:
- Di., 08.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sausmikat als neuer Grundstückseigentümer des Objektes Ferienehof Elmenhorst stellte seine Planungen vor. Er erläuterte die einzelnen Baustufen und Abschnitte. Frau Katharina Hain hinterfragt, warum das Vorhaben mit solcher Eile vorangetrieben wird. Nach ihrer Auffassung müsste man sich grundsätzlich bezüglich der baulichen und touristischen Entwicklung der Ortslagen als Gemeinde positionieren. Der Bürgermeister Herr Neick entgegnet, dass die Gemeinde über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan verfügt. Im Flächennutzungsplan sind die langfristigen Planungsziele der gemeinde festgeschrieben. Für das hier in Rede stehende Objekt ist die Ausweisung Campingplatz getroffen. Frau Hain gibt in der Diskussion zu bedenken, dass verschiedene Dinge in den Ortslagen nicht abgearbeitet sind. Beispielsweise die Reparatur des Strandweges und der Brücke zum Strandabgang in Warnkenhagen. In der Diskussion wurde von den Bauausschussmitgliedern darauf verwiesen, dass die Ortslagen sich in einem sehr guten Erscheinungsbild darstellen. Sicherlich sind einzelne städtebauliche Missstände da, die es aufzuzeigen gibt.
Frau Braun stellt den Antrag, in einer der nächsten Bauausschusssitzungen die bauliche und touristische Entwicklung der einzelnen Ortlagen zu diskutieren.
Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gebracht.
Die Bauausschussmitglieder verständigen sich dazu, dass das Vorhaben Ferienhof Elmenhorst sehr wünschenswert für die Gemeinde ist und deshalb auch ein zügiges Verfahren gewährleistet werden soll.
Der Bauausschussvorsitzende, Herr Peters, bringt daraufhin die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 wird mit einer öffentlichen frühzeitigen Auslegung im Amt Klützer Winkel vorgenommen. Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Einsicht der Bebauungsplanung gegeben. Die Bebauungsplanung kann in den Dienststunden im Amt Klützer Winkel, Bauamt fachkundig erörtert werden. Stellungnahmen können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern..
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432,5 kB
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