Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7133

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im rückwärtigen Bereich der Boltenhagener Straße ist eine Neubebauung vorgesehen. Auf der Hoffläche ist im rückwärtigen Bereich die Errichtung eines Gebäudes mit 6 bis 8 Wohneinheiten vorgesehen. Dies soll planungsrechtlich vorbereitet werden. Anlage zu diesem Beschluss sind die Zielsetzungen des Vorhabenträgers nebst Abgrenzung des Plangebietes. Die Aufwendungen und Kosten sind durch den Vorhabenträger zu refinanzieren.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 für einen Teilbereich rückwärtig an der Boltenhagener Straße.

Das Plangebiet wird wie in Anlage 1 dargestellt, begrenzt:

Das Plangebiet berücksichtigt die Flurstücke 59/6 und das Flurstück 58.

 

Planungsziele:

Festlegung eines Gebäudegrundrisses für ein Gebäude mit 6 bis 8 Wohnungen, maximal zweigeschossig.

Vorbereitung der Flächen für Stellplätze und Carports.

Bewahrung einer Grünfläche als Parkanlage im rückwärtigen Bereich.

 

2.      Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

3.      Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen

 

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