28.01.2013 - 9 B- Plan Nr. 30 der Stadt Klütz für einen Teilbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Griese zeigt Befangenheit an und nimmt in den Reihen der Zuschauer Platz.

 

 

Beschluss:

1.              Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 für einen Teilbereich rückwärtig an der Boltenhagener Straße.

Das Plangebiet wird wie in Anlage 1 dargestellt, begrenzt:

Das Plangebiet berücksichtigt die Flurstücke 59/6 und das Flurstück 58.

 

Planungsziele:

- Festlegung eines Gebäudegrundrisses für ein Gebäude mit 6 bis 8 Wohnungen, maximal zweigeschossig.

- Vorbereitung der Flächen für Stellplätze und Carports.

- Bewahrung einer Grünfläche als Parkanlage im rückwärtigen Bereich.

 

2.                            Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

3.                             Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.                            Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Armin Griese

 

 

Nach Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes nimmt Herr Griese erneut an der Sitzung teil.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

An PBM am 05.03.2013 weitergeleitet.