Beschlussvorlage - GV Damsh/05/12/7021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen überarbeitet ihr städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan dahingehend, dass die zur Verfügung stehenden Flächen in Anspruch genommen werden. Es wird eine Reduzierung des Plangebietes im östlichen Bereich erfolgen, weil die Gemeinde hier die Umsetzung des Bebauungsplanes derzeit nicht absichern kann. Um Erschließungsaufwendungen zu vermeiden, die derzeit auch nicht abgesichert werden können, wird der Planbereich kleiner gefasst und das Konzept anders verarbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - wird begrenzt:

-          im Norden durch landwirtschaftliche Brachflächen,

-          im Südendurch die Waldstraße und die rückwärtigen Grundstücke

der vorhandenen Wohnbebauung Waldstraße Nr. 3, 4 und 5,

-          im Südwestendurch die rückwärtigen Grundstücke der vorhandenen

Wohnbebauung Klützer Straße / Ecke Waldstraße,

-          im Westendurch die Klützer Straße,

-          im Nordwestendurch die bebauten Grundstücke (Nr. 33/34) am Weg

zur „Alten Schmiede“,

-          im Ostendurch landwirtschaftliche Brachflächen.

 

  1. Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  2. Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit dem erneuen Entwurf zu beteiligen und von der erneuten Auslegung zu unterrichten.
  4. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  5. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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