28.11.2012 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Moll nimmt ab 19:15 Uhr an der Sitzung teil. Damit sind 8 Bauausschussmitglieder anwesend.

 

Herr Herzog vom Ing.-Büro Mahnel erläutert den Sachverhalt. Insbesondere stellt er die Situation der Eingriffs-/Ausgleichbilanz dar. Der Bauausschuss spricht sich dafür aus, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Favorisiert wird die Variante mit der kurzen, geraden Wendeplatte. Parallel zum Auslegungsverfahren soll geprüft werden, ob eine Ausgleichsmaßnahme angeboten werden kann.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - wird begrenzt:

-          im Norden               durch landwirtschaftliche Brachflächen,

-          im Süden                            durch die Waldstraße und die rückwärtigen Grundstücke

der vorhandenen Wohnbebauung Waldstraße Nr. 3, 4 und 5,

-          im Südwesten              durch die rückwärtigen Grundstücke der vorhandenen

Wohnbebauung Klützer Straße / Ecke Waldstraße,

-          im Westen                            durch die Klützer Straße,

-          im Nordwesten              durch die bebauten Grundstücke (Nr. 33/34) am Weg

zur „Alten Schmiede“,

-          im Osten                            durch landwirtschaftliche Brachflächen.

 

  1. Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  2. Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit dem erneuen Entwurf zu beteiligen und von der erneuten Auslegung zu unterrichten.
  4. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  5. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage