Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/7039
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 01. Januar 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Antje Haack
- Verfasser/Antragsteller:
- Haack, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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29.11.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet erhebt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine Zweitwohnungssteuer. Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 01.12.2006.
Die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird dadurch ausgelöst, dass sich viele Änderungen der einzelnen Paragraphen ergeben haben. Diese Änderungen sind in der anliegenden Neufassung rot markiert.
