29.11.2012 - 6 Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Haack, Antje
- Datum:
- Do., 29.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Antje Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Haack erläutert die Änderungen in der Zweitwohnsteuersatzung der Gemeinde Ostseeband Boltenhagen. Auftretende Fragen der anwesenden Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder werden beantwortet.
Mit Zuordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel lagen ca. 1.800 unbearbeitete Altfälle zur Zweitwohnungssteuer vor. Frau Haack wurde zum 01.01.2012 für die Bearbeitung dieser Altfälle eingestellt. Inzwischen bearbeitet Frau Haack sämtliche Steuer-Angelegenheiten der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Es wurden bis jetzt bereits 500 Altfälle bearbeitet. Unter Beachtung der Verjährungsfristen konnten Zweitwohnsteuern in Höhe von ca. 7.000,00 € nicht mehr erhoben werden.
Frau Haack merkt an, dass die Zweitwohnsteuer ein sehr komplexes Thema und die Bearbeitung teilweise sehr zeitaufwendig ist.
Herr Schmiedeberg regt an, dass durch die Verwaltung geklärt werden sollte, ob es sinnvoll wäre für 1 Jahr externe Hilfe anzufordern, da noch ca. 1.300 Altfälle zur Zweitwohnungssteuer zu bearbeiten sind. Die Vergütung hat durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu erfolgen.
