Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/7039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet erhebt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine Zweitwohnungssteuer. Grundlage dafür ist die Satzung  über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 01.12.2006.

Die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird dadurch ausgelöst, dass sich viele Änderungen der einzelnen Paragraphen ergeben haben. Diese Änderungen sind in der anliegenden Neufassung rot markiert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen

 

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