Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6989

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. § 13a Abs. 3 BauGB wurde beachtet.

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

Die gegebenen Stellungnahmen und Hinweise finden in der Überarbeitung der Satzung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Dem Entwicklungsgebot aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Rechnung getragen.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss notwendig.

 

Während der Aufstellung der vorliegenden Bebauungsplanänderung wurden das BauGB zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und die Baunutzungsverordnung durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert. Da das Verfahren vor dem Inkrafttreten der genannten Gesetzesänderung (Juni 2013) förmlich eingeleitet wurde, führt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen das Verfahren nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu Ende.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung  vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus Planzeichnung - Teil A, Text - Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung.
    Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

- im Norden von den Grundstücken der "Dorfstraße" 30 und 32

- im Osten von den westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke "Dorfstraße" Nr. 29 bis 29E

- im Süden von Flächen für die Landwirtschaft

- im Südwesten von den bebauten Grundstücken an der Straße "Häuslerei"

- im Westen von der Straße "Häuslerei".

 

  1. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel gibt den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB alsdann ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen

 

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Anlagen

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