20.11.2012 - 9 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bevor die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss fasst, sind alle Erschließungsaufgaben insbesondere die Beseitigung Niederschlagswasser abzuklären. Gleichzeitig ist Ausgleich und Ersatz zu bestimmen und zu sichern.

Herr Heinz-Dieter Schultz stellt den Antrag auf Festsetzung im Satzungsexemplar: Eingeschossige Bauweise und GFZ 0,4. Herr Nix lässt über den Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

 

Daran anschließend stellt Herr Nix den Satzungsbeschluss zur Abstimmung:

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung  vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Anl. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus Planzeichnung - Teil A, Text - Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung.
    Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

- im Norden von den Grundstücken der "Dorfstraße" 30 und 32

- im Osten von den westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke "Dorfstraße" Nr. 29 bis 29E

- im Süden von Flächen für die Landwirtschaft

- im Südwesten von den bebauten Grundstücken an der Straße "Häuslerei"

- im Westen von der Straße "Häuslerei".

 

  1. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel gibt den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB alsdann ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Anlagen zur Vorlage