Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6988

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 durchgeführt.

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 23. Mai 2012 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 30. Juli 2012 bis 31. August 2012 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel am Planverfahren beteiligt.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu der Planung abgegeben.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigen,

-          nicht zu berücksichtigende

Stellungnahmen und Anregungen.

Die Planunterlagen wurden entsprechend ergänzt.

Die Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.              
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-          nicht berücksichtigte Stellungnahmen und Anregungen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten trägt der Vorhabenträger

 

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