Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6917

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist erfolgt; ebenso die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen vor. Die Öffentlichkeit hat keine Stellungnahmen abgegeben.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der abschließende Beschluss gefasst werden und die 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist dann zur Genehmigung einzureichen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebots geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.              
    Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Abwägungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-  nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage zur Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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