19.11.2012 - 7 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebots geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.              
    Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Abwägungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-   nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.              
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage zur Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz mit einer Stellungnahme beizufügen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .14

Zustimmung:                                                        .14

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Realisierung:

 

Beschluss wurde an Planungsbüro Mahnel weitergeleitet

 

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Anlagen zur Vorlage