Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6931

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Aufstellung der vorliegenden Änderung und Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18a soll die Entsorgung des Niederschlagswasser dauerhaft gesichert und eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten verfolgt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Wichmannsdorf zwischen:

-          der nordwestlichen Ufergrenze des Teiches (Flurstück 154) im Nordwesten,

-          der "Dorfstraße" im Nordosten,

-          der Landstraße 03 (Klütz – Boltenhagen) im Südosten

-          und den Acker- bzw. Wiesenflächen (Flurstück 57, 58/2, 59/2) im Südwesten;

soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18a "Wichmannsdorf" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nein – Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen

 

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Anlagen

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