25.10.2012 - 10 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nix erklärt seine Befangenheit zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teilt. Er nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

Herr Sager ist ab 19:10 Uhr anwesend.

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Beschluss:

  1. Für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Wichmannsdorf zwischen:

-          der nordwestlichen Ufergrenze des Teiches (Flurstück 154) im Nordwesten,

-          der "Dorfstraße" im Nordosten,

-          der Landstraße 03 (Klütz – Boltenhagen) im Südosten

-          und den Acker- bzw. Wiesenflächen (Flurstück 57, 58/2, 59/2) im Südwesten;

soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18a "Wichmannsdorf" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .3

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern habt Herr Wilfried Nix weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage