Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6928

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gutshaus Redewisch"  auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des Bereiches zu schaffen.

Die derzeitige Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt im Planungsgebiet nicht mit den vorgenannten geänderten Zielen überein, so dass eine Änderung des F-Planes notwenig ist.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss über die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.

 

  1. Der Planbereich befindet sich in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil  Redewisch zwischen

-          der Wegeverbindung Redewisch – Wichmannsdorf im Norden,

-          einer Linie in ca. 100 m Abstand südöstlich von der Dorfstraße im Nordwesten,

-          der Waldfläche im Südwesten

-          sowie dem Grundshägener Bach im Südosten.

Die Grenzen des Änderungsbereiches können ferner nachfolgendem Übersichtsplan entnommen werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nein - Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen

Reduzieren

Anlagen

Loading...