Beschlussvorlage - GV Ziero/05/12/6824

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen für die Haushaltssatzung der Gemeinde Zierow für das Haushaltsjahr 2012 wurden durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde mit der Auflage erteilt, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 Abs. 7 und Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Danach wird das Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

Die Verwaltung hat einen 1. Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes ausgearbeitet. Darin werden einige Möglichkeiten aufgezeigt, die man als Konsolidierungsmaßnahmen in Betracht ziehen könnte. Die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen müssen nunmehr ganz konkret im Finanzausschuss diskutiert werden.

 

 

Aktueller Sachstand:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat nach entsprechender Empfehlung des Finanzausschusses auf ihrer Sitzung am 08.11.2012 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für  das Haushaltsjahr 2012 und die Finanzplanjahre 2013 – 2015 abgelehnt.

Der Bürgermeister hat mit Schreiben vom 26.11.2012 gegen die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für  das Haushaltsjahr 2012 und die Finanzplanjahre 2013 – 2015 widersprochen.

Mit Schreiben vom 18.12.2012, eingegangen am 20.12.2012, erging von der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde die Anordnung nach § 82 Abs. 1 KV M-V zur Aufstellung und Beschlussfassung eines Haushaltssicherungskonzeptes unter Fristsetzung bis zum 28.02.2013.

Kommt die Gemeinde Zierow dieser Aufforderung nicht innerhalb der bestimmten Frist nach, wird die untere Rechtsaufsichtsbehörde die Anordnung anstelle und auf Kosten der Gemeinde im Rahmen der Ersatzvornahme selbst durchführen oder die Durchführung einem Dritten übertragen.

Am 16.01.2013 wurde form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Die Begründung muss nachgereicht werden.

Die Verwaltung hat bereits einen 1. Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes ausgearbeitet. Der Finanzausschuss muss unter der bestehenden Sachlage erneut über den Entwurf diskutieren.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2012 und die Finanzplanjahre 2013-2015.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlagen zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

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Anlagen

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