25.09.2012 - 5 Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Schmidt, Katrin
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Di., 25.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Finanzausschussvorsitzende Herr Schmidt-Hahn übergibt das Wort an die Kämmerin Frau Schmidt. Frau Schmidt macht einige grundsätzliche Ausführungen zum Haushaltssicherungskonzept und geht dabei insbesondere darauf ein, dass es unverständlich ist, dass die Gemeinde Zierow ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss und sie diesbezüglich auch mehrfach mit dem Landkreis Rücksprache gehalten hat, ob denn nun wirklich die Notwendigkeit für die Gemeinde Zierow hier besteht. Hintergrund ist, das der § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO vorsieht, dass der Haushalt in der Planung ausgeglichen ist, wenn im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO ausreicht um die Auszahlung zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfödermaßnahmen zu decken. Zwar, so erläutert Frau Schmidt, sei der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlung in der Gemeinde Zierow negativ, aber die Gemeinde Zierow hat ja auch keine Kredite für Investitionen und Investitionsfödermaßnahmen und somit auch keine planmäßige Tilgung, die es zu decken gilt. Es entbrennt eine rege Diskussion darüber, ob die Gemeinde Zierow sich gegen die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wehren sollte und ob in Konsequenz daraus, überhaupt über Maßnahmen bzw. Erhöhungen beraten und entschieden werden sollte. Herr Schmidt-Hahn schlägt vor, um der Diskussion Einhalt zu gebieten, dass über folgende Punkte unter den Finanzausschussmitgliedern abgestimmt werden sollte:
- Will die Gemeinde Zierow gegen die Auflage eines Haushaltssicherungskonzeptes vorgehen?
Die Finanzausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, dass sich die Gemeinde Zierow gegen die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wehren sollte. Dies soll auch gleichzeitig pressewirksam erfolgen.
- Sollte die Gemeinde Zierow mit anderen Gemeinden des Amtes Klützer Winkel Maßnahmen ergreifen bzw. sich gemeinsam gegen die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten wehren?
Das Amt soll beauftragt werden, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Gemeinden gemeinsam gegen die Willkür des Landkreises vorgehen können. Herr Neick als Amtsvorsteher soll diesbezüglich kurzfristig eine Bürgermeisterrunde einberufen. Auch hier sprechen sich die Finanzausschussmitglieder einstimmig für die Vorgehensweise aus.
- Möchte man dennoch die Erhöhung der Hundesteuer bzw. der Gewerbesteuer, wie von Frau Schmidt als Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept vorgeschlagen, empfehlen?
Nein, die Finanzausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dagegen aus.
Alle sind sich einig, dass auch keine weiteren Maßnahmen vorgeschlagen werden sollen.
Ferner soll der Bericht zum Haushaltssicherungskonzept, der durch Frau Schmidt aufgestellt wurde, nicht als Haushaltssicherungskonzept geschickt werden, sondern als ein Schreiben an den Landkreis, mit dem Inhalt, dass die Gemeinde Zierow die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ablehnt, aus nachfolgenden Gründen:
Dann soll aufgeführt werden, was jetzt durch Frau Schmidt in der Darlegung der Finanzsituation aufgeführt worden ist.
Im Anschluss ergeht folgende Beschlussfassung:
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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423,6 MB
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(wie Dokument)
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189 kB
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