Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6569
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet nordwestlich an der Klützer Straße zwischen Wichmannsdorf und Boltenhagen
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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24.04.2012
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28.08.2012
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23.10.2012
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29.04.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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16.05.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beabsichtigt einhergehend mit der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes die Ortseingangssituation neu zu gestalten. Neben städtebaulich ordnerischen Gesichtspunkten für die Ausgestaltung einer Ortseingangssituation im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.36 sollen die bisher unbebauten Flächen nordwestlich der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen für eine Nutzung vorbereitet werden. In Verbindung mit der Aufwertung der Ortseingangssituation gilt es eine verkehrsberuhigende Einbindung der vorhandenen Bebauung am Knotenpunkt der August – Bebel – Straße in Verbindung mit der Erschließung des Plangebietes Nr. 38 zu schaffen. Die Überprüfung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Flächen ist über eine Variantendiskussion zu führen. Hierbei gilt es Übergänge des alten Gutsdorfes Wichmannsdorf zur Neubebauung städtebaulich einzubinden und darzustellen. Entsprechend der beabsichtigten baulichen Nutzung der zu überplanenden Flächen ist die städtebauliche Anbindung an die Ortslage Boltenhagen unter Beachtung besonderer gestalterischer Gesichtspunkte zu wählen. Im Rahmen der Betrachtungen ist auch die vorhandene Wohnbebauung und die Anbindung über die August – Bebel- Straße zu berücksichtigen.
Auswirkungen ergeben sich auf den rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Ostseebades Boltenhagen. Die bisherigen Zielsetzungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes sind in Bezug auf die ausgewiesene Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme zu überprüfen. Die Zielsetzungen sind in einem Änderungsverfahren entsprechend anzupassen.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Verkehrskonzept sollen Voraussetzungen für eine Anbindung des Bebauungsplangebiets geschaffen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38 für das Gebiet nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen.
- Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- südöstlich: durch die Klützer Straße
- nordöstlich: durch das Einkaufszentrum an der Klützer Straße
- nordwestlich:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- südwestlich: durch die Ortslage Wichmannsdorf
Die Plangebietsgrenzen können nachfolgendem Kartenausschnitt entnommen werden.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Weiterführung der Neugestaltung einer Ortseingangssituation.
- Überprüfung der Herstellung eines Kreisverkehrs zur Anbindung der August –Bebel – Straße und des Plangebietes unter Berücksichtigung der technischen Bemessung.
- Städtebauliche Arrondierung des Gutsdorfes Wichmannsdorf
- Ausgestaltung und städtebauliche Einbindung der Übergänge und Arrondierungen zur Ortslage Boltenhagen
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 wird Auswirkungen auf den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben. Eine Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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