16.05.2013 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Do., 16.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38 für das Gebiet nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen.
- Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- südöstlich: durch die Klützer Straße
- nordöstlich: durch das Einkaufszentrum an der Klützer Straße
- nordwestlich:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- südwestlich: durch die Ortslage Wichmannsdorf
Die Plangebietsgrenzen können nachfolgendem Kartenausschnitt entnommen werden.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Weiterführung der Neugestaltung einer Ortseingangssituation.
- Überprüfung der Herstellung eines Kreisverkehrs zur Anbindung der August –Bebel – Straße und des Plangebietes unter Berücksichtigung der technischen Bemessung.
- Städtebauliche Arrondierung des Gutsdorfes Wichmannsdorf
- Ausgestaltung und städtebauliche Einbindung der Übergänge und Arrondierungen zur Ortslage Boltenhagen
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 wird Auswirkungen auf den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben. Eine Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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