Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6647
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gutshaus Redewisch" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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05.06.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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05.07.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Aufstellung der vorliegenden Änderung und Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15 soll hier die Bebauung eines Einfamilienhauses planungsrechtlich ermöglicht werden.
Die Gemeindevertretung hat sich in Ihrer Beratung am 23.05.2012 mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes befasst und beschlossen dem stattzugeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet um den alten Gutshof in Redewisch zwischen der Dorfstraße im Norden, den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 235 und 264/2 im Nordwesten, der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 265 im Südwesten sowie den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 260, 259, 258, 257, 256, 255 im Südosten; wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aufgestellt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Vorentwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet in Redewisch zwischen der Dorfstraße im Norden, den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 235 und 264/2 im Westen, der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 265 im Südwesten sowie den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 260, 259, 258, 257, 256, 255 im Südosten wird in der vorliegenden Form gebilligt.
- Die Öffentlichkeit ist frühzeitig am Planverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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604,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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63,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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616,5 kB
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