05.06.2012 - 9 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Di., 05.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Folgende Anträge zur Änderung des Planes werden gestellt:
1. Reduzierung der zu überbauenden Fläche auf 150 m²
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .9
Zustimmung: .4
Ablehnung: .5
Enthaltung: .0
Demnach beleibt die im Plan angegebenen überbaubare Fläche.
2. Beschränkung der Traufhöhe auf 6,00 m, Firsthöhe auf 8,00 m und Ausschluss einer
Teilung innerhalb des Gebäudes.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .9
Zustimmung: .8
Ablehnung: .0
Enthaltung: .1
3. Ausgleichsmaßnahmen sind vorzubereiten und bis zum Satzungsbeschluss
umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .9
Zustimmung: .9
Ablehnung: .0
Enthaltung: .0
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Für das Gebiet um den alten Gutshof in Redewisch zwischen der Dorfstraße im Norden, den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 235 und 264/2 im Nordwesten, der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 265 im Südwesten sowie den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 260, 259, 258, 257, 256, 255 im Südosten; wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aufgestellt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Vorentwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet in Redewisch zwischen der Dorfstraße im Norden, den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 235 und 264/2 im Westen, der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 265 im Südwesten sowie den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 260, 259, 258, 257, 256, 255 im Südosten wird in der vorliegenden Form gebilligt.
- Die Öffentlichkeit ist frühzeitig am Planverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
604,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
20,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
63,2 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
616,5 kB
|
