Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6647

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Aufstellung der vorliegenden Änderung und Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15 soll hier die Bebauung eines Einfamilienhauses planungsrechtlich ermöglicht werden.

Die Gemeindevertretung hat sich in Ihrer Beratung am 23.05.2012 mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes befasst und beschlossen dem stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Vorhabenträger 

 

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Anlagen

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