Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6401
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über den Bebabungsplan Nr. 36 " Westlicher Ortseingang Boltenhagen"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Domres; Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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23.02.2012
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23.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beabsichtigt parallel zur Bearbeitung des Verkehrskonzeptes die Ortseingangssituation zu gestalten. Neben städtebaulich ordnerischen Gesichtspunkten für die Ausgestaltung einer Ortseingangssituation sollen die Belange des ruhenden Verkehrs überprüft werden. Die Hauptzufahrt in den Ort Boltenhagen aus westlicher Richtung soll aufgewertet werden. Eine Empfangssituation soll gestaltet werden. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten für die Zufahrt in den Ortsteil Wichmannsdorf von der Landesstraße verbessert werden. Ebenso soll die Knotenpunktsituation in Richtung Sport- und Freizeitanlage verbessert werden. Die Ausgestaltung eines Kreisverkehrs ist als planerisches Ziel derzeit vorgesehen. Der Kreisverkehr soll durch bauliche Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Kurkonzept von Boltenhagen stehen, arrondiert werden. Belange des ruhenden Verkehrs sollen durch Parkplätze, Möglichkeiten für den Shuttle-Verkehr und verbesserte Busanbindungen berücksichtigt werden.
Auswirkungen ergeben sich auf den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Sport- und Freizeitanlage. Die in dem Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen enthaltenen Flächen für die Landwirtschaft sollen entsprechend überplant werden und für die infrastrukturelle Nutzung in Anspruch genommen werden. Somit geht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 mit einer Änderung des westlichen Teils des Bebauungsplanes Nr. 31 einher.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Verkehrskonzept sollen Voraussetzungen für einen Shuttle-Verkehr geschaffen werden. Dabei soll auch die Ortseingangssituation im östlichen Bereich, in Tarnewitz, mit betrachtet werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage.
- Die Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Planübersicht enthalten.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Schaffung von Voraussetzungen für den ruhenden Verkehr.
- Gestaltung einer Ortseingangssituation.
- Überprüfung der Herstellung eines Kreisverkehrs; unter Berücksichtigung der technischen Bemessung.
- Reduzierung der Geschwindigkeit im Ortseingang unter Berücksichtigung der veränderten Verkehrsführung.
- Gestaltung eines Empfangszentrums am Ortseingang mit Information zum Kurort.
- Auftaktsituation für Shuttle-Verkehr und verbesserte Bedingungen für den ruhenden Verkehr.
- Überprüfung von Synergien mit der Sport- und Freizeitanlage.
- Gestaltung einer verbesserten Ortseingangssituation für Wichmannsdorf.
- Änderung der bisherigen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31.
- Die Änderung des städtebaulichen Konzeptes im Geltungsbereich werden Auswirkungen auf den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,1 kB
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2
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1.013,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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