23.05.2012 - 22 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage.
  2. Die Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Planübersicht enthalten.
  3. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Schaffung von Voraussetzungen für den ruhenden Verkehr.

-          Gestaltung einer Ortseingangssituation.

-          Überprüfung der Herstellung eines Kreisverkehrs; unter Berücksichtigung der technischen Bemessung.

-          Reduzierung der Geschwindigkeit im Ortseingang unter Berücksichtigung der veränderten Verkehrsführung.

-          Gestaltung eines Empfangszentrums am Ortseingang mit Information zum Kurort.

-          Auftaktsituation für Shuttle-Verkehr und verbesserte Bedingungen für den ruhenden Verkehr.

-          Überprüfung von Synergien mit der Sport- und Freizeitanlage.

-          Gestaltung einer verbesserten Ortseingangssituation für Wichmannsdorf.

-          Änderung der bisherigen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31.

-          Die Änderung des städtebaulichen Konzeptes im Geltungsbereich werden Auswirkungen auf den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage