Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6526

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Aufstellung der vorliegenden Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3a soll eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten verfolgt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zwischen der Strandpromenade im Nordosten, der Promenade zur Seebrücke im Südosten, der "Ostseeallee" im Südwesten und der Mittelpromenade im Nordwesten; soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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