23.05.2012 - 45 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 a "Restau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Nix erläutert die Vorlage.

Frau Plieth erkundigt sich, wer die Kosten für dieses Verfahren trägt. Herr Nix antwortet, dass der Antragsteller die Kosten trägt.

Dies soll im Beschlussvorschlag eingepflegt werden.

 

Beschluss:

  1. Für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zwischen der Strandpromenade im Nordosten, der Promenade zur Seebrücke im Südosten, der "Ostseeallee" im Südwesten und der Mittelpromenade im Nordwesten; soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Kosten des Verfahrens werden von dem Antragsteller getragen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage