Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6371

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kurbetriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2012 den 1. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ beraten, der von der Kurverwaltung erstellt wurde. Der Wirtschaftsplan, der Anlage des gemeindlichen Haushaltes ist, weist an diversen Stellen finanzielle Beteiligungen der Gemeinde aus, u. a. im Bereich der Investitionen.

 

Mit InKraftteten des gemeindlichen Haushalts ist aufgrund der Umstellung auf die doppelte Buchführung zum 01.01.2012 nicht vor April / Mai 2012 zu rechnen. Um mit den geplanten Investitionen bereits im Vorfeld beginnen zu können, hat die Kurverwaltung eine Prioritätenliste erstellt und erbittet die vorzeitige Bestätigung durch die Gemeindevertretung, vgl. anliegende Prioritätenliste.

 

Zur Gesamtproblematik – Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes / Beteiligungen der Gemeinde / Wirkung auf den kommunalen Haushalt 2012 – gab es am 07.02.2012 ein Abstimmungsgespräch zwischen der Kurverwaltung und dem Amt Klützer Winkel.

 

Im Einzelnen:

 

Investitionen

Gemäß § 10 EigVO M-V haben die Eigenbetriebe zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit Investitionen in Höhe ihrer Abschreibungen zu tätigen.

Der Eigenbetrieb weist jährliche Abschreibungskosten in Höhe von 500.000 € aus. Die geplanten Investitionsvorhaben stellen Gesamtkosten in Höhe von 502.700 € dar.

 

Davon ist für die Neuanschaffung eines Unimogs für den Bauhof ein Betrag in Höhe von 170.000 € eingestellt. Im 1. Entwurf des Wirtschaftsplans ist darüber hinaus für die Investition ein Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 60.000 € eingeplant.

 

Die Neuanschaffung eines Unimogs war bereits in 2011 Beratungsgegenstand. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hatte in ihrem kommunalen Haushalt ein Eigenanteil in Höhe von 60.000 € eingestellt. In 2011 ist es aber zur Neuanschaffung nicht gekommen. Durch die Umstellung auf die Doppik sind nicht ausgeschöpfte Ausgabeermächtigungen allerdings nicht übertragbar. Der anteilige Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 60.000 € für den Kauf des Unimogs müssten somit neu für den Haushaltsplan 2012 veranschlagt werden.

 

Die Kurverwaltung konnte in dem zuvor benannten Termin nicht darlegen, warum die Anschaffung des Unimogs bereits jetzt erfolgen soll und nicht bis zum Inkrafttreten des kommunalen Haushalts warten könne. Auch vor dem Hintergrund des derzeit nicht vorliegenden kommunalen Haushalts, der Aufschluss über die finanzielle Lage der Gemeinde in 2012 geben wird, kann der Einzelinvestition Unimog Bauhof jetzt noch nicht zugestimmt werden, sondern sollte im Zuge der Haushaltsdiskussion beraten werden. Dass der Eigenbetrieb aufgrund des § 10 EigVO Teile der Abschreibungskosten reinvestieren muss ist unstreitig. Da aber die Neuanschaffung Unimog Bauhof mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Gemeinde einhergeht, sollte zunächst die Gesamtfinanzsituation abgewartet werden.

 

gemeindliche Inanspruchnahme des Bauhofes

Die Kosten für die Inanspruchnahme des Bauhofes für hoheitliche Aufgaben sind unstrittig und durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu leisten. Durch die Kurverwaltung werden die Kosten produktgenau anhand eines Stundensatzes in Rechnung gestellt. Dieser Stundensatz enthält Personal-, Sachkosten einschließlich kalkulatorischer Kosten wie Abschreibungen und Ähnlichem. Die Kurverwaltung schätzt ein, dass die Gemeinde für die Inanspruchnahme des Bauhofes mit einem Betrag in Höhe von 146.000 € belastet wird.

 

gemeindlicher Anteil am öffentlicher Interesse („Sylter Urteil“)

Durch die Angliederung des Bauhofes an den Eigenbetrieb Kurverwaltung resultieren größere Abweichungen im Erfolgs- und Finanzplan im Vergleich zu den Vorjahren, so dass der Eigenbetrieb in dem 1. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 nur deshalb einen geringen Überschuss in Höhe von 2.650 ausweist, da zusätzlich ein gemeindlicher Anteil am öffentlichen Interesse resultierend aus dem sog. „Sylter Urteil“ in Höhe von 150.000 € eingestellt wurde.

 

Das „Sylter Urteil“ besagt, dass von den Aufwendungen für den Fremdenverkehr, ein von der Gemeinde zu tragender Anteil, wegen der für die Allgemeinheit entstehenden Vorteile, abzusetzen ist. Da die Fremdenverkehrswerbung und die Fremdenverkehrseinrichtungen auch allen Einwohnern zugute kommen, hat die erhebungsberechtigte Gemeinde einen angemessenen Eigenanteil zu übernehmen, der sich an den örtlichen Verhältnissen zu orientieren hat. Bei einer stark vom Tourismus geprägten Gemeinde, wird empfohlen, einen Anteil von 30 % festzulegen.

 

In Hinblick auf die noch nicht abschätzbare finanzielle Situation der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der Doppik wurde sich auf der zuvor benannten Beratung dahingehend verständigt, dass die Kurverwaltung nicht mit dem Anteil der Gemeinde am öffentlichen Interesse gemäß „Sylter Urteil“ plant. Stattdessen wird ein Jahresfehlbetrag nach § 10 Abs. 8 und 9 der EigVO M-V ausgewiesen und veranschlagt. Die Kurverwaltung wird ihre Aktivitäten darauf ausrichten, dass tatsächlich kein Fehlbetrag erwirtschaftet wird.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den geplanten Investitionen der Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen gemäß der Prioritätenliste – mit Ausnahme der Neuanschaffung des Unimogs für den Bauhof – zuzustimmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Inanspruchnahme des Bauhofes von ca. 146.000 € in 2012

 

Loading...