Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6279

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.12.2011 beantragt die KB GmbH die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a „Wichmannsdorf“ hinsichtlich der Flurstücke 31/1 und 31/2 in der Flur 1 Wichmannsdorf.

Ziel der Planänderung ist der beiliegenden Begründung zu entnehmen.

Die Kosten einer Planänderung würde von den Antragstellern getragen werden. Hierzu ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen Gemeinde und der KB GmbH erforderlich. Das Planungsbüro wird durch die Gemeinde bestimmt.

Die Antragsteller werden zum Begehren vortragen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag auf Änderung des gesamten Bebauungsplanes Nr. 18 a „Wichmannsdorf“ im Bereich Mühlenblick stattzugeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, Kosten sind von der KB GmbH getragen.

 

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Anlagen

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