Beschlussvorlage - GV Ziero/05/12/6525
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschaftenten Strandbereiches der Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Thomas Zellner
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr Zellner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Zierow
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.04.2012
| |||
|
|
31.05.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.05.2012
| |||
|
●
Gestoppt
|
|
Gemeindevertretung Zierow
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seitens der Arbeitsgruppe Strand der Gemeinde Zierow wurde angeregt, den gebührenpflichtigen Zeitraum (01.04. – 30.09. eines jeden Jahres) für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches zu verlängern. Durch diese Verlängerung der gebührenpflichtigen Zeit können die Einnahmen für die Strandbenutzung erhöht werden.
Durch die Erweiterung des gebührenpflichtigen Zeitraum (vom 15.05. auf den 01.04. und vom 15.09. aus den 30.09.eines jeden Jahres) der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereich der Gemeinde Zierow könnten die Einnahmen der Strandgebühren um ca. 2504,00€ erhöht werden.
Im Jahre 2011 wurde im Zeitraum vom 01.04.2011 bis 15.05.2011 410 Pkw und im Zeitraum vom 15.09.2011 bis 30.09.2011 216 Pkw festgestellt, zusammen 626 Pkw.
Somit kann man mit 1252 Urlauber in diesem Zeitraum rechnen. Die Strandbenutzungsgebühr pro. Tag beträgt 2 €, ergibt ein Gesamtbetrag von 2504,00 €.
Eine aktualisierte Kalkulation für die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Zierow ist bei einer Erweiterung des gebührenpflichtigen Zeitraumes nicht notwendig.
Eine Kalkulation ist notwendig bei Gebührenerhöhung, Gebührenreduzierung sowie komplexen Änderungen einer Satzung.
Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel wird, nach Mitteilung des Sachverhaltes an die Gemeindevertretung Zierow, die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches, der Kommunalaufsicht des Landkreise Nordwestmecklenburg anzeigen und öffentlich bekannt geben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zierow beschließt, die 2.Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Zierow.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Zierow, die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Zierow, zu beschliessen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
81,3 kB
|
