18.04.2012 - 14 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für...

Beschluss:
vertagt
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Herr Boge erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Kohl äußert seine Bedenken den gebührenpflichtigen Zeitraum bereits am 01.04. eines jeden Jahres zu beginnen.

Herr Boge schlägt vor, den gebührenpflichtigen Zeitraum von 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres zu ändern.

 

Frau Höhne hinterfragt, ob durch die Änderung des gebührenpflichtigen Zeitraums auch die Kalkulation betroffen ist.

Die Gemeindevertretung diskutiert über die Veränderung des gebührenpflichtigen Zeitraums.

 

Herr Boge stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen und eine Prüfung der Kalkulation durch das Amt Klützer Winkel zu veranlassen. Die Vorlage soll danach zunächst im Finanzausschuss beraten werden.

Diesem Antrag stimmt die Gemeindevertretung einstimmig zu.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .6

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage