Beschlussvorlage - GV Hokir/05/12/6312

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB in der Ortslage Hohenkirchen für einen Bereich am Butscherweg gestellt.

Die geplante Bauleitplanung in diesem Bereich soll die Ortslage Hohenkirchen arrondieren und städtebaulich positiv beeinflussen. Ziel des B-Planes sollte die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO sein.

Die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan anfallenden Kosten werden von den Antragstellern getragen.

Konzept, Inhalt sowie Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sind zu erörtern. Es ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und den Antragstellern abzuschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den Bereich am Butscherweg einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu forcieren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, Kosten werden von Reuter, Reuter, Hirth GbR getragen.

 

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Anlagen

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