Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6479

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Klütz aufgestellt.

Die Stadt Klütz hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen. (§ 45 Abs. 1 KV M-V)

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorbericht

 

Loading...