Beschlussvorlage - SV Klütz/05/12/6397

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Familie Wittrock, wohnhaft in Grundshagen – Dorfstraße 21 a stellt den (Schreiben- siehe Anlage)  Antrag  auf Asphaltierung des zurzeit ungebundenen Seitenweges der Dorfstraße in Grundshagen. Dieser Weg wurde 2008 nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung mit Asphaltrecyclingmaterial befestigt. Die Befestigung des Weges mit einer Tränkmakadamdecke lehnte die Stadtvertretung seinerzeit aus Kostengründen ab.

Familie Wittrock möchte nun, dass im Zuge des Gehwegausbaus in Grundshagen der Weg mit einer Asphaltdecke versehen wird. Da der Gehweg in Pflasterbauweise ausgebaut wird, können die beiden Maßnahmen nicht miteinander verbunden werden.

Eine Asphaltdecke kann zudem nur auf eine Asphalttragschicht aufgebracht werden, da es sich hier lediglich um eine Verschleißdecke handelt, mit der auch keine größeren Unebenheiten im vorhandenen Unterbau ausgeglichen werden können.

Die Asphaltierung des Weges kann demzufolge nur im Tiefeinbau erfolgen, da der Unterbau frostsicher sein muss. In diesem Fall muss die Straße jedoch zusätzlich eine Straßenentwässerung erhalten.  Eine weitere Erhöhung des Weges durch Aufbau weiterer Tragschichten ist topografisch (Grundstückszufahrten usw.) nicht  mehr möglich. Die Anwohner würden hier an den Kosten entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung beteiligt werden.

Die vorhandene ungebundene Wegebefestigung erfordert laufende Instandhaltung, die durch den Bauhof entsprechend seiner technischen Möglichkeiten, realisiert werden muss.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung lehnt den Antrag auf Asphaltierung des zurzeit ungebundenen Seitenweges der Dorfstraße in Grundshagen ab. Der Bauhof wird beauftragt, den Weg instand zu halten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die laufende Unterhaltung des Weges

 

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