Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6546

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Antrag A)

Mit Schreiben vom 12.04.2012 beantragt Frau I. Abele als Grundstückeigentümerin die Änderung der Bebauungsplanes Nr. 17 „Tarnewitz Dorf“ bzgl. der Flurstücke 21 und 22 in der Flur 1 von Tarnewitz.

Es wird die planungsrechtliche Änderung von einen Sondergebiet für Fremdenverkehr in ein allgemeines Wohngebiet begehrt. Auf der Fläche sind 5 Grundstücke vorgesehen. Die ausgewiesene Grünfläche soll erhalten beleiben. Eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung ist nicht vorgesehen.

Die Kosten für die Aufwendungen zur Erstellung der Änderung der Bauleitplanung werden von der Antragstellerin übernommen. Dies ist in einem städtebaulichen  Vertrag zu vereinbaren.

Antrag B)

Mit Schreiben vom 11.04.2012 beantragt Herr R. Hömberg als Grundstückeigentümerin die Änderung der Bebauungsplanes Nr. 17 „Tarnewitz Dorf“ bzgl. des Flurstückes 13/19 in der Flur 1 von Tarnewitz.

Es wird die planungsrechtliche Änderung innerhalb des ausgewiesenen,  allgemeinen Wohngebiets bzgl. der Erweiterung der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl begehrt. Es ist vorgesehen, einen alten DDR-Anbau abzureißen und durch einen Anbau, der sich auch an den historischen Baubestand orientiert, zu erweitern. Die Erweiterung dient der Wohnnutzung (Dauerwohnen). Die ausgewiesene Grünfläche soll erhalten beleiben.

Die Kosten für die Aufwendungen zur Erstellung der Änderung der Bauleitplanung werden vom Antragsteller übernommen. Dies ist in einem städtebaulichen  Vertrag zu vereinbaren.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Änderungsbegehren aus städtebaulichen Gründen stattzugeben. Das vorgeschlagene Planungsbüro ist durch die Gemeindevertretung zu bestätigen. Ob die Änderungsverfahren parallel oder in einem Verfahren geführt werden, wird nach der Grundsatzentscheidung und Prüfung der Voraussetzung mit den Planzielen geprüft.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung beschließt,

a)      dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für den Bereich der Flurstück 21, 22 (Tarnewitz, Flur 1) von Frau I. Abele vom 12.04.2012 wird stattgegeben. Es ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger zur Kostenreglungen abzuschließen.

b)      dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für den Bereich des Flurstücks 13/19 (Tarnewitz, Flur 1) von Herrn R. Hömberg vom 11.04.2012 wird stattgegeben. Es ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger zur Kostenreglungen abzuschließen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...