Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6409
Grunddaten
- Betreff:
-
Normenkontrollverfahren der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gegen die Verordnung des Innenministeriums M-V vom 04.03.2011 betreffend die Zuordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Katrin Pardun
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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23.02.2012
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23.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 31.03.2011 hatte der frühere hauptamtliche Bürgermeister Claus mit anwaltlichem Schriftsatz vom 30.06.2011 beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 47 VwGO beantragt, die Verordnung des Innenministeriums M-V vom 04.03.2011 (Zuordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel) für nichtig zu erklären. Nachdem ein entsprechendes Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht gescheitert war, wurden die Erfolgsaussichten des Normenkontrollverfahrens, das seitens der Gemeinde geführt wird, geprüft.
Nach Beiziehung sämtlicher Akten vom Oberverwaltungsgericht kommt der beauftragte Rechtsanwalt Pollehn nach summarischer Überprüfung der Angelegenheit zu der Auffassung, dass es mehr als zweifelhaft ist, dass das seinerzeit von Herrn Claus im Namen der Gemeinde eingeleitete Normenkontrollverfahren Aussicht auf Erfolg hat.
Herr Rechtsanwalt Pollehn wird am Sitzungstag anwesend sein und weitere Ausführungen zum Sachverhalt vortragen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Rechtsanwaltskanzlei Born * Pollehn * Menting zu beauftragen, den entsprechenden Normenkontrollantrag der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 30.06.2011 beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Verordnung des Innenministeriums M-V vom 04.03.2011 die Zuordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel betreffend) zurückzunehmen.
