23.02.2012 - 14 Normenkontrollverfahren der Gemeinde Ostseebad ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Katrin Pardun
- Datum:
- Do., 23.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Seidel erklärt, dass Fortführung des Rechtsstreits erfolgen sollte, da er interessant auch für andere Kommunen ist. Er weist darauf hin, dass bis heute keine Kosten für den Rechtsstreit bekannt sind. Des Weiteren fragt er sich, warum Herr Pollehn an der Gemeindevertretung teilnimmt, obwohl hierzu kein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt.
Herrn Pollehn wird das Rederecht erteilt.
Herr Pollehn erklärt zunächst, dass in seiner Person keine Befangenheit vorliegt, auch wenn er in anderen Rechtsstreitigkeiten auch für das Amt Klützer Winkel und für Herrn Schmiedeberg tätig ist. Es ist gesetzlich genau normiert, wann Parteienverbot gegeben ist, dies ist hier nicht der Fall. Herr Pollehn erklärt, wie es zu seiner Beauftragung gekommen ist.
Herr Pollehn begründet sodann ausführlich, warum die Klage der Gemeinde keine Aussicht auf Erfolg hat.
Herr Claus hinterfragt, warum die Aufarbeitung vom RA Pollehn von September bis Februar angedauert hat. Herr Pollehn teilt hierzu mit, dass die Übergabe des Verfahrens sich verzögert hat, da der vorherige Anwalt keine Unterlagen weitergegeben hat. Folglich mussten die gesamten Unterlagen und Akten beim Gericht angefordert werden.
Die Gemeindevertreter diskutieren den Sachverhalt.
Herr H.-O. Schmiedeberg geht auf die drei vorliegenden Gutachten ein, die der Verwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bescheinigen, dass die eigene Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Sowohl die Einwohner als auch die Gemeindevertreter sind an einer endgültigen gerichtlichen Klärung interessiert. Diese sollte dann auch herbeigeführt werden. Es ist zu erwarten, dass das Normenkontrollverfahren aus den von Herrn Pollehn vorgetragenen Gründen abschlägig für die Gemeinde Boltenhagen entschieden wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Rechtsanwaltskanzlei Born * Pollehn * Menting zu beauftragen, den entsprechenden Normenkontrollantrag der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 30.06.2011 beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Verordnung des Innenministeriums M-V vom 04.03.2011 die Zuordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel betreffend) zurückzunehmen.
