Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6282
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 35 "Friedrich-Engels-Straße/ Weidenstieg)“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Domres, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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17.01.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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23.02.2012
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23.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 04.02.2010 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Friedrich-Engels-Straße/Weidenstieg“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschlossen. Am gleichen Tage wurde die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 35 „Friedrich-Engels-Straße/Weidenstieg“ beschlossen. Die Satzung wurde durch Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungsblättern bekannt gemacht und ist damit rechtswirksam. Die Bekanntmachung in der Ostseezeitung erfolgte am 19.02.2010. Die Bekanntmachung in den Lübecker Nachrichten erfolgte am 18.02.2010.
Die Satzung würde mithin mit Ablauf des 19.02.2012 enden, vgl. § 3 Nr. 2 Satz 2 Satzung Veränderungssperre vom 16.02.2010 und muss daher zuvor verlängert werden, da das Bauleitverfahren vor Ende der derzeitigen Geltungsdauer nicht abgeschlossen sein wird.
Das Bauleitplanverfahren ist dringend voranzutreiben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 22 B als Satzung gemäß Anlage.
- Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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615 kB
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