Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6282

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 04.02.2010 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35Friedrich-Engels-Straße/Weidenstieg“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschlossen. Am gleichen Tage wurde die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 35Friedrich-Engels-Straße/Weidenstieg beschlossen. Die Satzung wurde durch Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungsblättern bekannt gemacht und ist damit rechtswirksam. Die Bekanntmachung in der Ostseezeitung erfolgte am 19.02.2010. Die Bekanntmachung in den Lübecker Nachrichten erfolgte am 18.02.2010.

Die Satzung würde mithin mit Ablauf des 19.02.2012 enden, vgl. § 3 Nr. 2 Satz 2 Satzung Veränderungssperre vom 16.02.2010 und muss daher zuvor verlängert werden, da das Bauleitverfahren vor Ende der derzeitigen Geltungsdauer nicht abgeschlossen sein wird.

Das Bauleitplanverfahren ist dringend voranzutreiben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1  BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 22 B als Satzung gemäß Anlage.

 

  1. Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, Planungskosten für die Jahre in 2012/2013

 

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Anlagen

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