Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6167
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a "Freiwillige Feuerwehr" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Maren Domres
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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22.11.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Verfahren wird nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren geführt. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches vorzunehmen. Da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt, sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr 3a für das Gebiet in Boltenhagen zwischen
- der angrenzenden Grundstücksgrenze des Grundstücks Nr. 6 im Norden,
- dem "Weidenstieg" im Osten,
- der "Rudolf-Breitscheid-Straße" im Süden und
- der östlichen Grundstücksgrenze der Parkanlage im Westen;
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es ist gemäß
§ 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
- Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,6 kB
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2
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116,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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15,1 kB
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