Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6088

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Erarbeitung einer Nachtragshaushaltssatzung für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde notwendig, da die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 01.07.2011 dem Amt Klützer Winkel zugeordnet wurde. Hieraus ergeben sich wesentliche Abweichungen, die somit eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Anlagen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan ist einnahme- und ausgabeseitig ausgeglichen.

Verwaltungshaushalt:3.169.600 EUR

Vermögenshaushalt:1.230.800 EUR

 

Gesamthaushalt:4.400.400 EUR

 

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

 

 

 

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