10.11.2011 - 4 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Pardun erläutert ausführlich die geänderten Positionen des Nachtragshaushaltes.

 

Folgende Nachfragen werden gestellt:

 

Unterabschnitt: 1100 41400 Verkehrsüberwacher

Frau Meier informiert, dass die Verkehrsüberwachung im Ostseebad in der vergangenen Saison nicht so gut abgewickelt wurde wie in den Jahren vorher. Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein Verkehrsüberwacher nur für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zuständig sein kann. Die Angelegenheit wird in der Verwaltung mit dem Bürgermeister geprüft. Einfluss auf den Haushalt hat dieses derzeit nicht.

 

Investive Maßnahmen

Es werden Nachfragen zur haushaltsmäßigen Darstellung der investiven Maßnahmen gestellt. Seitens der Verwaltung wird erläutert, wie es zu Verschiebungen  in den investiven Maßnahmen kam. Hinterfragt wurde z.B. Erschließung B-Plan in Wichmannsdorf. Der Sachverhalt wird erläutert. Der B-Plan wurde rechtskräftig gemacht im Jahre 2006. Damit musste die Erschließung von der Gemeinde durchgeführt werden, weil der Bauherr Anspruch auf eine Erschließung hat. Die Erschließung wurde teurer als geplant. Deshalb ist der Haushaltsansatz erhöht worden.

 

Ausbau des gemeindeeigenen Sportplatzes an der Schule

Hier ist der Haushaltsansatz reduziert worden, da in diesem Jahr nur noch ein Anteil der Maßnahme umgesetzt werden kann.  Der Endausbau erfolgt im Jahre 2013.

Aufgrund der Einführung der doppischen Haushaltsführung im Jahre 2012 können keine Reste des Haushaltes übertragen werden. Deshalb wurde nur das eingeplant, was in diesem Jahr tatsächlich nur noch verbraucht wird.

 

Allgemeine Rücklage

Lt. Haushaltssatzung 2011 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen betrug die allgemeine Rücklage 1.546.816 € per 31.12.2010. Diese Rücklagenhöhe ist aus Sicht der Verwaltung risikobehaftet, da die Jahresrechnung 2010 noch nicht vorliegt. Erst mit der abgeschlossenen Jahresrechnung 2010 wird der allgemeine Rücklagenbestand per 31.12.2010 konkret feststehen. Mit dem Nachtrag 2011 werden nunmehr der allgemeinen Rücklage 830 T€ entnommen.  

 

Weitere Punkte die im Rahmen des Haushalts besprochen und geklärt werden müssen sind:

1.       Zuständigkeit für die Schöpfwerke am Klützer Bach und am Tarnewitzer Bach. Müssen diese Instandhaltungskosten über den Gemeindehaushalt finanziert werden oder liegen diese in der Zuständigkeit des Wasser- und Bodenverbandes?

2.       Die Endbescheide der Anliegerbeiträge Ostseeallee wurden angesprochen. Dieses wird im Verlaufe der heutigen Sitzung besprochen.    

      

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0