Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/5974

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Einamtung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel verliert die Gemeinde ihren hauptamtlichen Bürgermeister. Dieser Statuswechsel hat zwingende Änderungen in der Hauptsatzung zur Folge. Auf Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde sind hier nur die notwendigsten Änderungen aufgeführt; nach der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters sollte die Gemeinde weitere Änderungen durchführen und aus Gründen der Transparenz im Rahmen einer Neufassung der Hauptsatzung öffentlich bekannt machen.

Die Wertgrenzen nach der VOL und VOB im § 7 wurden offen gelassen, üblicherweise sind diese Wertgrenzen bei einer ehrenamtlich verwalteten Gemeinde enger gefasst. Zum Vergleich werden die Wertgrenzen der Gemeinden Kalkhorst und Klütz genannt.

 

Wertgrenze nach    VOB        bzw.        VOL

 

Kalkhorst:        bis 20.000,00           bis 20.000,00

 

Klütz:              dem Amt                  keine Regelung

                        übertragen

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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