Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/5974
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur 2. Satzung der Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Ilona Richter
- Verfasser/Antragsteller:
- Richter, Ilona
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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28.07.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Einamtung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Amt Klützer Winkel verliert die Gemeinde ihren hauptamtlichen Bürgermeister. Dieser Statuswechsel hat zwingende Änderungen in der Hauptsatzung zur Folge. Auf Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde sind hier nur die notwendigsten Änderungen aufgeführt; nach der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters sollte die Gemeinde weitere Änderungen durchführen und aus Gründen der Transparenz im Rahmen einer Neufassung der Hauptsatzung öffentlich bekannt machen.
Die Wertgrenzen nach der VOL und VOB im § 7 wurden offen gelassen, üblicherweise sind diese Wertgrenzen bei einer ehrenamtlich verwalteten Gemeinde enger gefasst. Zum Vergleich werden die Wertgrenzen der Gemeinden Kalkhorst und Klütz genannt.
Wertgrenze nach VOB bzw. VOL
Kalkhorst: bis 20.000,00 bis 20.000,00
Klütz: dem Amt keine Regelung
übertragen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,9 kB
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