28.07.2011 - 9 Beschluss zur 2. Satzung der Änderung der Haupt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Folgende Punkte sind zu verändern:

 

§ 5 (3) Aufgabenverteilung Hauptausschuss

Hier ist ein Punkt 6 einzufügen:

Der Hauptausschuss entscheidet über die Ernennung, Beförderung und Entlassung der Beamten des einfachen und mittleren Dienstes und bei Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 8 bei de Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung.

 

§ 7 Absatz 1 entfällt.

 

§ 7 Absatz 2 wird Absatz 1

Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der Wertgrenze des § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung. Er entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach VOL bis zum Wert von 15.000 EUR und nach BOB bis zum Wert von 75.000 EUR. Über die Vergabe von Aufträgen nach HAOI entscheidet die Gemeindevertretung.

 

§ 7 Absatz 3 entfällt.

 

§ 7 Absatz 4 wird Absatz 2.

 

§ 7 Absatz 5 wird Absatz 3 und wie folgt geändert:

Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. Im Falle der Stellvertretung erhält der Stellvertreter ab 8. Tag, entsprechend der Entschädigungsverordnung, eine Entschädigung in Höhe von einem Dreißigstel pro Tag rückwirkend zum 1. Tag der Vertretung.

 

§ 10 Absatz 1

Die Worte „des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und“ werden gestrichen.

 

Mit diesen Änderungen stellte der amtierende Bürgermeister Herr Schmiedeberg die erneute 2. Änderung zur Satzung zur Hauptsatzung zur Abstimmung.

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            . 13

davon anwesend:                                          . 8

Zustimmung:                                                        . 8

Ablehnung:                                                        . 0

Enthaltung:                                                        . 0

 

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Anlagen zur Vorlage