Beschlussvorlage - GV Hokir/05/10/5489
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet Gramkow-Ost
(entwickelt aus dem ehemaligen Bebauungsplan Nr. 4a der ehemaligen Gemeinde Gramkow)
Hier: Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses
und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Schultz, Maria
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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26.08.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Anhörung
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28.09.2010
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21.12.2010
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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13.12.2010
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohenkirchen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet zwischen Landesstraße und Kreisstraße, auf dem Standort der ehemaligen Liegenschaften gefasst, um planungsrechtliche Voraussetzungen für ein Wohngebiet und Mischnutzungen zu schaffen. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und unter Berücksichtigung der heutigen Möglichkeiten für die Ansiedlung und Nutzung regenerativer Energien ist der Wunsch entstanden, die Fläche für Photovoltaikanlagen zu nutzen.
Voraussetzung ist die Änderung und Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses durch die Gemeinde Hohenkirchen.
Unter Berücksichtigung der Präzisierung der Zielsetzungen ist beabsichtigt, Solaranlagen auf dem Standort zu errichten. Die Abfrage der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als frühzeitige Beteiligung soll mit diesem Ziel erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 17. Anstelle von Wohn- und Mischgebieten ist die Errichtung eines Sonstigen Sondergebietes für Regenerative Energien, Photovoltaikanlagen, beabsichtigt und vorgesehen.
2. Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes bestehen somit in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für Photovoltaikanlagen.
3. Die Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Skizze dargestellt.
4. Unter Berücksichtigung der neuen Zielsetzungen ist für den in der Anlage dargestellten Bereich die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit frühzeitig durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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