13.12.2010 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Schneider vom Planungsbüro Mahnel erläutert, wie der Plan nach der Zurückweisung von der Gemeindevertretung überarbeitet worden ist.

 

Folgende Festlegungen werden getroffen:

Im Bebauungsplan wird festgelegt, dass die Höhe der Photovoltaikanlagen 2 Meter nicht übersteigen darf. Im Kreuzungsbereich Richtung Gramkow wird eine größere Grünfläche mit Gehölzbestand geschaffen, um die Ortseingangssituation nach Gramkow verträglich zu gestalten.  

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 17. Anstelle von Wohn- und Mischgebieten ist die Errichtung eines Sonstigen Sondergebietes für Regenerative Energien, Photovoltaikanlagen, beabsichtigt und vorgesehen.

2.       Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes bestehen somit in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für Photovoltaikanlagen.

3.       Die Planbereichsgrenzen sind in der beigefügten Skizze dargestellt.

4.       Unter Berücksichtigung der neuen Zielsetzungen ist für den in der Anlage dargestellten Bereich die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit frühzeitig durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

 

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Anlagen zur Vorlage