Beschlussvorlage - GV Hokir/05/10/5462

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen plant eine Teilstrecke der Schulzenhufe in Beckerwitz zu erneuern. Dabei handelt es sich nicht um einen Komplettausbau der Straße bzw. der Straßennebenanlagen. Um für eventuell künftige Baumaßnahmen an der Straße (z.B. Gehweg, Straßenbeleuchtung, Straßenoberfläche in den anderen Bereichen u.ä.) die Möglichkeit der Beitragserhebung zu sichern, ist ein Kostenspaltungsbeschluss erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt für die durchzuführende Straßenbaumaßnahme einer Teilstrecke der Schulzenhufe in Beckerwitz die Kostenspaltung für folgende Teileinrichtungen:

 

-          Erneuerung der Straßenoberfläche

-          Erneuerung der Straßenentwässerung

-          jeweils einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleitungskosten

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Straßenausbaubeiträge

 

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